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Ursprünglich geplant für „alte“ Menschen mit Pflegebedarf, leben im Garten-Cluster jetzt 9 Menschen irgendwo zwischen 25 und 90 Jahren, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Sie werden unterstützt von Pflege- und Assistenzkräften und organisieren ihr Leben – manchmal mit Hilfe – selbst.
Sie wohnen jeweils in einem Appartement mit eigenem Bad, teilen sich großzügige Gemeinschaftsräume, – von der Küche über Essraum, Wohnzimmer, Gästezimmer und Besprechungsraum bis hin zu Funktionsräumen für z.B. Wäsche, Pflegearbeit und Abstellflächen für Rollatoren und Gehhilfen.
Und sie sind integriert in das Leben im Weiler, nutzen nach ihren individuellen Möglichkeiten Gemeinschaftsräume und -flächen und sind wie selbstverständlich Teil der Weiler-Gemeinschaft.
So funktioniert’s:
- Nutzerorientierung: Die individuellen Gewohnheiten, unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner:innen stehen im Vordergrund und bleiben durch die Überschaubarkeit der Wohngruppe gewahrt.
- Versorgungskontinuität: Jede*r kann seine bisherigen Dienstleister mitbringen oder auf einen im Stadtteil vorhandenen Pflege- und Betreuungsanbieter zurückgreifen. Eine Notfallsituation wird abgesichert, bei Bedarf eine Stundenbetreuung bis zu 24 Stunden an jedem Wochentag gewährleistet.
- Selbstbestimmung/Selbstverantwortung: Jede*r bestimmt ihren/seinen Tagesablauf. Gemeinsame Aktivitäten, die Gestaltung der Gemeinschaftsräume, den Einkauf für die Mahlzeiten verantwortet die Gruppe. Sie nehmen gemeinsam das Hausrecht wahr und verständigen sich auf sinnvolle Grundsatzentscheidungen.
- Koordination: Eine gemeinsam über Mittel der Pflegekasse finanzierte Koordinationskraft hat die sich verändernden Hilfe- und Pflegebedarfe im Blick, unterstützt die Einzelnen, organisiert und koordiniert – wo gewollt- den Haushalt und die Gruppe. Sie stimmt die vielen unterschiedlichen Akteure und Anbieter aufeinander ab.
- Transparenz: Die Koordinationskraft sorgt für Klarheit bei den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Leistungen.
Eine freiwillige Evaluation (Befragung aller Beteiligten an diesem “Versorgungs-Mix”) sichert eine regelmäßige Überprüfung dieser Qualitätskriterien. Ziel ist die größtmögliche Zufriedenheit aller Beteiligten gemäß der UN-Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.





