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Organe der Genossenschaft

Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung.

Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe der Einlagen genau eine Stimme.

Vorstand & Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Generalversammlung bestimmt die Anzahl und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat der Grüner Weiler eG überwacht die Geschäftsführung, berät den Vorstand und berichtet der Generalversammlung.

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, maximal aus acht Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt.

Der Vorstand berät mit dem Aufsichtsrat über Wirtschafts- und Stellenpläne und berichtet vierteljährlich über die Geschäftsentwicklung. Er benötigt Zustimmung der Generalversammlung für neue Projekte, Baumaßnahmen oder Grundstücksverkäufe sowie des Aufsichtsrats für größere Investitionen oder langfristige Verträge.

Aufsichtsrat

Christiane Sprickmann Kerkerinck (Vors.)

Cornelia Beck

Martin Stark

Vorstand

Ruben Grimm

Dr. Sabine Kittel

Susanne Severin

Nicole de Vries

Belegungskommission

Die Belegungskommission unterstützt den Vorstand bei der Aufnahme neuer Mitglieder und der Vergabe frei werdender Wohnungen. Sie wird von der Generalversammlung gewählt, besteht aus drei bis neun Personen und ist unabhängig vom Vorstand und Aufsichtsrat.

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